Bezuschussung durch die Krankenkassen

Die Krankenkassen bezuschussen Yoga gem. § 20 Präventionsgesetz. Seit 02.01.17 sind die Yogakurse zertifiziert, d.h. die teilnehmenden Krankenkassen erstatten anteilsmäßig einen Betrag der Yogakurse. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme. Die offenen Yogastunden sind nicht von der Krankenkasse bezuschusst. Einfach folgende Teilnahmebescheinigung downloaden ausfüllen und mitbringen:
Teilnahmebescheinigung.pdf